Gewerbesteuer als Betriebsausgabe?
Die Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wurde ab dem VZ 2008 gestrichen. Da die Gewerbesteuer zweifellos eine Betriebsausgabe ist, ist nun in einem Revisionsverfahren beim BFH zu entscheiden, ob die Nichtabziehbarkeit dieser Ausgabe verfassungsgemäß ist. Das Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen 1R21/12 anhängig. Strittig ist, ob das objektive Nettoprinzip verletzt wurde. Nach diesem Prinzip sind Betriebsausgaben grundsätzlich abziehbar. Gegen Einkommensteuerbescheide sollte Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt werden.
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