Mit dem Jahressteuergesetz 2009 soll auch ein neuer Steuerfreibetrag von 500 EUR jährlich eingeführt werden. Der Arbeitgeber darf Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 500 EUR jährlich Steuer- und sozialversicherungsfrei belassen. Auch für Barleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer soll dieser neue Freibetrag zur Anwendung kommen. Allerdings ist die Übernahme oder Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine oder Fitnessstudios nicht begünstigt. Hinweis: Die Regelung soll rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten.
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