Gesetzesentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben
Der Gesetzesentwurf dient vor allem der Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben. Im Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf u.a. folgendes vor:
– Steuerentstehung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13 b UStG
mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die sonstige Leistung tatsächlich ausgeführt
worden ist
– Umstellung auf monatlich abzugebende zusammenfassende Meldungen mit Bagatellgrenze
100.000 EUR pro Quartal (bis 31.12.2011), dann 50.000 EUR pro Quartal
– Erteilung einer USt-Id-Nr. auf Antrag für alle Unternehmer.
Zudem wird die Gewährung der Altersvorsorgezulage auch innerhalb EU und EWR-Ausland steuerlich möglich. Die degressive Abschreibung auf Gebäude wird auf das EU und EWR-Ausland ausgedehnt. Auch Spenden werden anerkannt, die an Einrichtungen erfolgen, die in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt sind.