Geringwertige Wirtschaftsgüter

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz ist die Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ab 2008 geändert worden. Die bisherige gesetzliche Regelung, wonach Wirtschaftsgüter bis 410 EUR netto steuerlich sofort abgesetzt werden konnten, gilt aber noch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und bei den sonstigen Einkünften. Damit kann z. B. die Anschaffung eines Schreibtisches bis 410 EUR netto in voller Höhe in der Steuererklärung des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Hinweis: Bei den Gewinneinkunftsarten sind ab 2008 nur noch Wirtschaftsgüter bis 150 EUR netto sofort als Betriebsausgaben absetzbar.

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