Geldwerter Vorteil bei Fahrzeugüberlassung
Durch die Überlassung des Fahrzeugs besteht ein Anscheinsbeweis für die entsprechende Nutzung, der sich nicht auf alle Fälle beschränkt, in denen die Nutzungen arbeitsrechtlich untersagt wurden. Hinweis: Zur Entkräftigung des Anscheinsbeweises ist ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zur Glaubhaftmachung anzuraten.
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