Geldleistungen für Pflegeleistungen

Das BMF hat mit Schreiben vom 22.10.2018 die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII bekannt gegeben. Dies betrifft solche Leistungen für Kinder in Vollzeitpflege, für die Erziehung in einer Tagesgruppe, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.

Die Einzelheiten sind im BMF Schreiben detailliert aufgeführt und es ersetzt das Schreiben vom 21.04.2011. Weiterhin ist es in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

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