Gelangensbestätigung erneut verschoben


Die bis zum 30.06.2012 geltende Übergangsregelung zu den Belegnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen wird bis zur Änderung der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung verlängert. Die Finanzverwaltung teilt im BMF-Schreiben vom 01.06.2012 mit, dass mit dieser Verlängerung der Nachweis zunächst weiterhin mit den bis zum 31.12.2011 anerkannten Belegen geführt werden kann. Die angestrebte Änderung der UStDV bedeutet, dass die im derzeitigen Entwurf des BMF-Schreibens zur Gelangensbestätigung vorgesehenen Vereinfachungen in einer Verordnung Eingang finden und damit gesetzlich abgesichert werden sollen. Es ist damit zu rechnen, dass die bisher als Mussvorschriften ausgestalteten Regelungen erheblich geöffnet werden. Die Anpassung der UStDV ist zum 01.01.2013 geplant.
Wie die tatsächliche Umsetzung der einzelnen Erleichterungen aussehen wird, bleibt abzuwarten.

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