Geburtstagsfeier steuerlich absetzbar

Sofern ausschließlich Arbeitskollegen zu einer Geburtstagsfeier eingeladen sind, sind die Aufwendungen für diese Feier steuerlich absetzbar, so das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.11.2015 (nrkr). Bewirtungskosten anlässlich einer solchen Feier können demnach als Werbungskosten abgezogen werden, weil diese beruflich veranlasst waren. Es waren nur Personen aus dem beruflichen Umfeld eingeladen und die Feier fand in den Räumen des Arbeitgebers statt, sowie teilweise während der Arbeitszeit. Der Kostenaufwand sei damit 35 Euro pro Person niedriger einzustufen,

als bei einer Feier mit privaten Freunden und Familie. Aufgrund der Gesamtwürdigung der Umstände ging das Finanzgericht von beruflich veranlassten Aufwendungen aus.

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