Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte


Der BFH hat mit Urteil vom 30.03.2011 entschieden, dass die gesetzliche Gebührenpflicht für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte durch die Finanzämter nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht hat es als nicht ernstlich zweifelhaft angesehen, dass die Auskunftsgebühr auch verfassungsgemäß ist, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt (im Streitfall ca. 90.000 EUR). Die Auskunftsgebühr muss sich nur in ihrer Höhe nach der vom Finanzamt für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit richten. Im Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist vorgesehen, dass verbindliche Auskünfte nur noch ab einem Mindestbetrag in Höhe von 10.000 EUR Wert anfallen sollen.

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