Gebäudeenergiegesetz beschlossen
Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energiesparrecht integriert. Die aktuellen Anforderungen für Neubauten und Sanierungen bleiben unverändert und werden nicht verschärft.
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