Fristablauf für Anträge


Bis zum 31.03.2011 sollte ggf. noch Folgendes erledigt werden: Antrag auf Anpassung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2009,
Antrag auf Erlass der Grundsteuer für 2010 in bestimmten Fällen,
Jahresmeldungen, Sozialversicherung (Termin hier: 15.04.2011), Beitragszahlungen für 2010 bei freiwilliger Weiterversicherung in der Rentenversicherung, Nachholen von Instandsetzungsarbeiten, für die eine Rücklage gebildet worden ist, Meldungen an die Künstlersozialkasse, Mehrwertsteuererstattung in der EU für 2009, da der Termin ausnahmsweise wegen technischer Probleme verlängert wurde.

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( keine Bewertungen )
Loading...
Artikel wurde bisher 2.080 mal gelesen