Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2010

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde für Doppelverdienst-Ehepaare ab dem 01.01.2010 ein sogenanntes Faktorverfahren eingeführt. Auf Antrag kann das neue Faktorverfahren neben den bisherigen Alternativen der Steuerklasse IV/IV und III/V aus¬gewählt werden. Danach wird ein Faktor ermittelt, der auf die nach Steuerklasse IV ermittelten Lohnsteuerabzugsbeträge als Multiplikator anzuwenden ist. Es gilt dann die Steuerklassenkombination IV/Faktor – /IV/Faktor. Der Antrag kann im Rahmen des Antrages auf Lohnsteuerermäßigung bei der Finanzverwaltung gestellt werden.

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