Freibeträge für 2013 beantragen
Das elektronische Verfahren zum Lohnsteuerabzug kommt ab 2013. Freibeträge müssen nach wie vor jährlich beantragt werden. Wer Freibeträge berücksichtigen lassen möchte, beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern, kann ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre zum 01.01.2013 gültigen ELStAM ab dem Start des ELStAM-Verfahrens im ElsterOnline-Portal einsehen.
Mit einer einmaligen, kostenfreien Registrierung unter der steuerlichen Identifikationsnummer kann das Portal erreicht werden.
Artikel wurde bisher 1.929 mal gelesen