Förderung von Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen

Das Bundeskabinett hat am 15.10.2008 einem neuen Gesetzesentwurf zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen zugestimmt. Dabei wird der Kinderfreibetrag für jedes Kind von 3.648 EUR auf 3.840 EUR erhöht. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind von 154 EUR auf 164 EUR, für das dritte Kind von 154 EUR auf 170 EUR und für das vierte und weitere Kind von 179 EUR auf 195 EUR monatlich angehoben.

Die Förderung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen werden künftig in einer einheitlichen Vorschrift zusammengefasst. Die Förderung wird mit einheitlich 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 EUR, höchstens 4.000 EUR pro Jahr ausgeweitet. Jeweils zum Schuljahresbeginn erhalten Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 EUR.

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