Förderung Mietwohnneubau

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus sieht für Wohnungsneubauten neben der Normal-Abschreibung von jährlich zwei Prozent eine fünfprozentige Sonderabschreibung im Jahr der Fertigstellung und den drei folgenden Jahren vor, wenn der Bauantrag im Zeitfenster Anfang September 2018 bis Ende 2021 gestellt wird. In einer Pressemitteilung des Steuerberaterverbands Niedersachsen Sachsen-Anhalt wurde auf die Rahmenbedingungen und Fallstricke für den Steuerpraktiker eingegangen.

U.a. muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt werden. Eine Sonderabschreibung kann letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2026 geltend gemacht werden. Auch liegt eine weitere Hürde in der Baukostenobergrenze von 3.000 Euro pro Quadratmeter.

Ein weiterer Stolperstein bei der Anschaffung kann in der notwendigen Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden sowie Gebäude liegen.

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