Förderung Mietwohnneubau
U.a. muss der Bauantrag bzw. die Bauanzeige nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt werden. Eine Sonderabschreibung kann letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2026 geltend gemacht werden. Auch liegt eine weitere Hürde in der Baukostenobergrenze von 3.000 Euro pro Quadratmeter.
Ein weiterer Stolperstein bei der Anschaffung kann in der notwendigen Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden sowie Gebäude liegen.
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