Fiskus ermittelt die günstige Kfz-Steuer

Für alle Fahrzeuge, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 erstmalig zugelassen wurden und mindestens der EURO-4-Norm entsprechen, suchen die Finanzämter nach der für den Halter günstigsten Besteuerung. Dies teilt die Oberfinanzdirektion Koblenz in ihrer Pressemitteilung vom 10.07.2009 mit. Hintergrund ist die seit dem 01.07.2009 in Kraft getretene neue Kfz-Steuer, die eine Übergangsregelung für diese Fahrzeuge vorsieht. Aufgrund ihres geringen Schadstoffausstoßes sind diese Fahrzeuge für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Betroffene Halter haben bereits einen Steuerbescheid nach alter Rechtslage (Hubraumbesteuerung) erhalten. Die Finanzämter prüfen nun von Amts wegen, ob es für diese Fahrzeuge günstiger ist, nach der alten Hubraumbesteuerung oder nach der neuen C02-Steuer (Schadstoffausstoß) zu verfahren. Ist die C02-Steuer die günstigere Variante, werden geänderte Steuerbescheide erstellt, die für Zahlungen nach der einjährigen Steuerbefreiung gelten. Die Halter der betroffenen Fahrzeuge erhalten die neuen Steuerbescheide automatisch ohne eigene Veranlassung. Eine Rückfrage bei den zuständigen Finanzämtern ist daher nicht erforderlich.

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