Nutzt ein Unternehmer sein betriebliches Fahrzeug auch zur Erzielung von Überschusseinkünften, ist die außerbetriebliche Nutzung nicht durch die Besteuerung der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Methode abgegolten. Durch Hinzurechnung einer weiteren Nutzungsentnahme, die nach den tatsächlichen Selbstkosten zu bemessen ist, wird dieser Vorteil ab 2007 erfasst. Ob analog zu verfahren ist, wenn ein Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwagen für mehrere Dienstverhältnisse einsetzt, wird derzeit in einem laufenden Verfahren überprüft.
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