Finanzamt und Poststreik
Der über Wochen stattfindende Poststreik sorgt auch im Zusammenhang mit dem Briefverkehr der Finanzbehörden für Verzögerungen. Werden allerdings Fristen durch zu spät eingehende Briefe durch den Steuerbürger versäumt, geht dies zu Lasten des Steuerbürgers. Da die Verzögerungen vorhersehbar sind und deshalb eingeplant werden müssen, ist es dem Steuerpflichtigen zuzumuten, auf andere Kommunikationsmittel zurück zugreifen und so eine rechtzeitige Zugangsweise zu veranlassen (z. B. durch Fax, Einwurf in den Behördenbriefkasten). Verzögern sich die Briefe der Finanzverwaltung im Zugang an den Steuerbürger, kann jedoch eine verspätete Zustellung als Tatsache vorgebracht werden. Der vom Bürger angegebene Zugangszeitpunkt wird von der Finanzbehörde als glaubhaft ersehen, soweit der Zusammenhang mit d em Poststreik noch gegeben ist.