Ferienjobs für Schüler und Studenten


Wird ein Ferienjob nur kurzfristig ausgeübt, bleibt er unabhängig von der Höhe des Verdienstes sozialabgabefrei (von vorn herein nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr). Wird eine solche kurzfristige Tätigkeit an maximal 18 zusammenhängenden Arbeitstagen ausgeübt und verdient der Schüler/Student nicht mehr als 62 EUR (max. 12 EUR pro Stunde), kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal mit 25 % übernehmen. Sofern der Arbeitgeber die pauschale Steuer nicht übernimmt, muss eine Lohnsteuerkarte vorgelegt werden. In der Steuerklasse I bleibt bei einem Monatsverdienst von bis zu 889 EUR dieser steuerfrei. Verdient der Schüler/Student im gesamten Jahr nicht mehr als ca. 11.000 EUR werden ihm zunächst vom Arbeitgeber Abgaben einbehalten. Die ans Finanzamt abgeführten Steuern können auf Antrag bei der Einkommensteuererklärung im Folgejahr in voller Höhe erstattet werden. Für Schüler und Studenten die das ganze Jahr arbeiten und monatlich nicht mehr als 400 EUR verdienen, gelten die üblichen Regelungen für Mini-Jobber.

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