Familienheimfahrten bei Selbständigen

Nach einer Entscheidung des BFH vom 19.06.2013 (veröffentlicht im September) ist der Ansatz eines Versteuerungswertes für Familienheimfahrten auch bei einem Selbständigen gerechtfertigt und verstößt nicht gegen verfassungsrechtliche Grundlagen. Der selbständige Unternehmer hatte den betrieblichen Pkw für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung genutzt. Der Kläger berief sich auf die anderweitige Behandlung in der Lohnabrechnung eines Arbeitnehmers, der eine Heimfahrt wöchentlich nicht als geldwerten Vorteil versteuern muss. Insofern sah dieser eine Ungleichbehandlung zum Ansatz bei Gewinneinkünften. Der BFH aber sah die anderweitige Behandlung als begründet und damit rechtens an. Im Urteilsfall wurden die 13 durchgeführten Familienheimfahrten damit besteuert und mit der Entfernungspauschale verrechnet.

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