Fahrtkosten zur Baustelle
Das FG Münster hat mit Urteil vom 14.09.2011 entschieden, dass ein Monteur, der auf dem Betriebsgelände eines Kunden des Arbeitgebers länger eingesetzt wird, dort keine regelmäßige Arbeitsstätte hat. Das Finanzamt berücksichtigte für die Fahrt zum Betriebsgelände nur die Entfernungspauschale. Nach Auffassung des Gerichts gilt die Entfernungspauschale nur bei einer ortsfesten, dauerhaften betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers. Dies sei bei einem leicht abtransportierbaren Baucontainer auf dem Betriebsgelände des Kunden nicht der Fall. Die Fahrtkosten zum Betriebsgelände des Kunden sind damit nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen.
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