Fahrtkosten bei Bildungsmaßnahmen
Hinweis: In den Lohnsteuerrichtlinien 2008 werden derartige Auswärtstätigkeiten grundsätzlich als vorübergehend behandelt.
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Hinweis: In den Lohnsteuerrichtlinien 2008 werden derartige Auswärtstätigkeiten grundsätzlich als vorübergehend behandelt.