EU: Zwangsgeld sofort verhängt
Die Kommission wurde zudem nicht ausreichend über den aktuellen Stand der Besprechungen informiert. Zum ersten Mal stellt der EUGH einen Pflichtverstoß fest und verhängt direkt eine Sanktion. Verstöße und mangelhafte Umsetzung von Richtlinien kommen bei den Mitgliedstaaten immer wieder vor.
Es kommt in diesen Fällen zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen den jeweiligen Mitgliedstaat. Dieser muss nun Maßnahmen ergreifen. Tut er es nicht, kommt es zu finanziellen Sanktionen, die in einem zweiten Verfahren verhängt werden. Durch neue gesetzliche Vorgaben sind Sanktionen bereits im ersten Schritt möglich und durchführbar.
Artikel wurde bisher 930 mal gelesen