Erstattungszinsen vom Finanzamt
Durch einen Beschluss des BFH vom 22.12.2011 wird festgestellt, dass die Besteuerung der im Jahr 2008 zugeflossenen Erstattungszinsen zur Einkommensteuer ernstlich zweifelhaft ist. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift. Der BFH hat über diese Fragen noch nicht entschieden. Die Finanzverwaltung gewährt jedoch Aussetzung der Vollziehung bei der rückwirkenden Besteuerung von Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen.
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