Erstattungsansprüche gegenüber Finanzamt

Ein neues Schreiben der Finanzverwaltung vom 14.01.2015 regelt die Erstattungsansprüche und die Berechtigung, vor allem aber auch die Reihenfolge bei der Anrechnung. Dies betrifft vor allem die Steuererstattungsansprüche bei Ehegatten in den Fällen der Zusammenveranlagung oder auch bei einer Einzelveranlagung. Die Anrechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlung z. B. erfolgt grundsätzlich beim leistenden Ehegatten, dazu sind aber Tilgungsbestimmungen des Steuerpflichtigen zu beachten.

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