Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Weiterbildung

Bis zum 30.06.2021 will die Bundesregierung die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld vollständig erstatten. Die Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer bis zum 30. Juni 2021 in Kurzarbeit schicken müssen, erhalten bis zur Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 auf das angerechnete Kurzarbeitergeld die Erstattung ihrer Beiträge.

Sollten die Arbeitnehmer in diesem Zeitraum (Kurzarbeit) eine Weiterbildung oder Qualifizierung im Beruf durchleben, erhalten die Arbeitgeber unter Umständen sogar die volle Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung.

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