Erschließungsbeiträge für Straßenbaumaßnahmen
Das FG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 25.10.2017 (3 K 3130/17) entschieden, dass Erschließungsbeiträge für Straßenbaumaßnahmen nicht als Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar sind. Hier wurde allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage und wegen der Abweichung von einer Entscheidung des FG Nürnberg die Revision zugelassen.
Das Revisionsverfahren ist beim BFH unter dem Az. VI R 50/17 anhängig. Auch das FG Rheinland-Pfalz hat negativ zu der Absetzbarkeit der Beiträge mit seinem Urteil vom 18.10.2017 entscheiden (Az. 1 K 1650/17).
Hier ging es um Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung. Das FG sah hier keine sog. Handwerkerleistungen i.S.d. § 35 a Abs 3 EStG, so dass keine Steuerermäßigung möglich war.
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