Ermittlung Gebäudesachwert
Gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG wurden die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekanntgegeben, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 8. Januar 2021 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft
(Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden;
Jahresdurchschnitt 2020; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021 anzuwenden sind. Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
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