Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Taxi
Nach einem Urteil des BFH vom 10.07.2012 ist es zweifelhaft, ob die unterschiedliche Behandlung der Mietwagenumsätze im Vergleich zu Taxenumsätze mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Da ein Mietwagen nach der nationalen Gesetzgebung keine Kraftdroschke bzw. kein Taxi ist, kommt der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht zur Anwendung. Der BFH hat deshalb diesbezüglich dem EuGH diese Grundsatzfrage zur Entscheidung vorgelegt.
Für Taxen gilt der ermäßigte Steuersatz nur im Nahverkehr (Umkreis 50 km).
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