Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Hotels

Nach dem aktuellen BMF-Schreiben vom 05. März 2010 kann bei Pauschalpreisen für Übernachtung inkl. Nebenleistung 20 % des Pauschalpreises als nicht ermäßigt besteuerte Leistungen angenommen werden. Sofern in einem Pauschalangebot das Frühstück, der Transport und auch die Überlassung von Plätzen zum Abstellung von Fahrzeugen enthalten ist, kann diese Vereinfachungsregelung für verbleibende 80 % ermäßigt als eigentliche Übernachtungsleistung angesetzt werden. Dies gilt jedoch nicht, sofern ein gesondertes Entgelt in der Rechnung ausgewiesen ist oder vereinbart wurde. Stornokosten stellen grundsätzlich nicht steuerbaren Schadenersatz dar.

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