Erleichterte Verlustfeststellung

Der BFH ermöglicht in seinem Urteil vom 13.01.2015 die Feststellung von Verlusten im Zusammenhang mit der Abgabe der Steuererklärung. Dies hat vor allem Bedeutung für in Ausbildung befindliche Steuerpflichtige, z. B. Studenten. Grundsätzlich besteht für die Verlustfeststellung eine Bindungswirkung an die Steuererklärung bzw. den Steuerbescheid, d.h. wurde die Steuererklärung eingereicht, kann eine Verlustfeststellung nicht mehr ohne weiteres nachträglich erfolgen. Wurde jedoch gar keine Steuererklärung eingereicht, besteht nach Auffassung des BFH keine Bindungswirkung für die Feststellung des Verlustes. Dies gilt auch, wenn für das Verlustentstehungsjahr ein Einkommensteuerbescheid nicht mehr erlassen werden kann.

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