Erlass von Nachzahlungszinsen
Der BFH hat sich zur Erhebung von Nachzahlungszinsen aktuell geäußert. Danach ist die Ergebung von Nachforderungszinsen nicht allein deshalb sachlich unbillig, weil die Änderung des Steuerbescheides erst nach Ablauf von 13 Monaten nach Erlass des Grundlagenbescheides erfolgt. Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Zinshöhe sind vorrangig im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Zinsfestsetzung und nicht im Erlassverfahren geltend zu machen.
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