Erhöhung des Grundfreibetrages ab 2010

Geringfügige Änderungen und Steuerentlastungen im Einkommensteuertarif bewirkt das „Konjunkturpaket II“. So wird ab 2010 der Grundfreibetrag der Einkommensteuer von bisher 7.834 Euro auf 8.004 Euro erhöht. Bei Ehegatten die eine Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer wählen erhöht sich der Grundfreibetrag auf 16.008 Euro. Weiterhin wird der Eingangsteuersatz (Grenze knapp oberhalb des Grundfreibetrages) von bisher 15% auf 14% gesenkt. Desweiteren werden die Tarifzonen der Steuerprogression um jeweils 330 Euro heraufgesetzt. Die Progressionszone I ( 8005 € – 13.469 € ) entspricht einem Steuersatz von 14% bis 24%!, die Progressionszone II ( 13.470 € – 52.881 € ) entspricht einem Steuersatz von 24% bis 42%. Die Proportionalzone ( 52.882 € – 250.730 € ) wird mit dem Steuersatz von 42% angesetzt. Die sogenannte „Reichensteuer“ ab einem Einkommen größer als 250.730 € wird mit 45% steuerlich belastet.

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