Erhöhte Absetzungen

Erhöhte Absetzungen nach § 7 h EStG sind nach dem Urteil des BFH vom 06.05.2014 nur ansetzbar, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Voraussetzungen dazu objektbezogen bescheinigt. Den Finanzbehörden ist es nicht möglich zu überprüfen, ob die Maßnahmen auch wirklich durchgeführt wurden. Dazu fehlt es nach Aussage des Gerichtes auch schon an der Sachkunde. Eine auf das ganze Objekt bezogene Bescheinigung reicht aber damit nicht aus, um die durchgeführten Maßnahmen in der einzelnen Eigentumswohnung nachweisen zu können.

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