Erhebung von Kirchensteuer bei der Abgeltungsteuer
Sofern dies nicht passiert, muss die Veranlagung zur Kirchensteuer in der Einkommensteuererklärung nachgeholt werden. Dabei sind die einbehaltenen Kapitalertragsteuerbeträge unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen anzugeben. Der Vereinfachungseffekt durch die Abgeltungsteuer stellt sich nur ein, wenn ein entsprechender Antrag auf Kirchensteuerabzug beim Anlageinstitut (Bank) gestellt wird.
Artikel wurde bisher 1.893 mal gelesen