Erd- und Pflanzarbeiten im Garten
Nach dem nun veröffentlichten Urteil des BFH vom 13.07.2011 können Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung nach § 35 a EStG steuerbegünstigt sein. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann ohne Rücksicht darauf gewährt werden, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten neu umgestaltet wird. Im Urteilsfall waren die geltend gemachten Aufwendungen sowohl für die Erd- und Pflanzarbeiten als auch für die Errichtung der Stützmauer an der Grenze zum Nachbargrundstück begünstigt. Der BFH unterscheidet insofern nicht, ob es sich um Herstellungskosten oder Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand in solchen Fällen handelt.
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