Entlastung der Kleinunternehmen


Am 15.07.2011 ist die neue Gastgewerbestatistikverordnung in Kraft getreten. Damit wird die Grenze für monatliche Meldepflichten im Gastgewerbe ab dem Berichtmonat September 2011 von 50.000 auf 150.000 EUR Jahresumsatz angehoben. Mit der neuen Verordnung sollen rund 2.700 Kleinunternehmen von Meldepflichten und damit von bürokratischen Lasten befreit werden. Grundlage der Berichtspflichten ist das Handelsstatistikgesetz. Struktur und Entwicklung im Handel und Gastgewerbe sollen so beurteilt werden. Die konjunkturelle Entwicklung im Gastgewerbe kann aber noch immer hinreichend genau wiedergegeben werden.

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