Entfernungspauschale: Neues BMF-Schreiben
In einem umfangreichen Schreiben vom 31.08.2009 regelt das BMF die Folgen, die sich aus der Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale ergeben. Der Bundesrat hatte am 03.04.2009 den Gesetzesbeschluss des Bundestags zugestimmt und damit die alte Gesetzeslage unbefristet ab 01.01.2007 wieder hergestellt. Vorausgegangen war eine gesetzliche Neuregelung mit Wirkung ab 2007, die Aufwendungen für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer mit einer Pauschale von 0,30 EUR anzusetzen.
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