Elterngeld: Provisionen
Die anderslautende Lohnsteueranmeldung der Arbeitgeberin stehe nicht entgegen. Diese binde zwar grundsätzlich die Beteiligten im Elterngeldverfahren. Dies gilt laut BSG jedoch nicht, wenn ihre Regelungswirkung weggefallen ist, weil sie – wie hier aufgrund eines nachfolgenden Einkommensteuerbescheids.
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