Elsterverfahren nun auch mit Anlage EÜR
Nach Angaben der OFD Koblenz ist seit dem 26.04.2010 die amtliche Software zur Erstellung einer elektronischen Steuererklärung (ElsterFormular) komplett. Mit der neuen Version kann nun auch die Einnahmeüberschussrechnung mit der sogenannten Anlage EÜR elektronisch eingereicht werden. Anfang Mai wird die neue Version auf CD auch in den Finanzämtern erhältlich sein. Der Erklärungsvordruck EÜR findet allerdings nur Anwendung, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 EUR liegen und der Gewerbetreibende oder Freiberufler den Gewinn nicht durch Bilanzierung ermittelt.
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