Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen


Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften sind ab dem Veranlagungszeitraum 2011 verpflichtend elektronisch zu übermitteln. Für beschränkt Steuerpflichtige kann jedoch aus technischen Gründen noch kein Zugang für die elektronische Übermittlung eröffnet werden. Derartige Steuererklärungen beschränkt Steuerpflichtiger sind deshalb weiterhin in Papierform einzureichen. Auch Feststellungserklärungen sind für Zeiträume, die nach dem 31.12.2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln. Zum 01.01.2012 kann jedoch aus technischen Gründen nur ein Zugang für die elektronische Übermittlung von Feststellungserklärungen mit maximal zehn Beteiligten eröffnet werden. Feststellungserklärungen mit einer höheren Anzahl von Beteiligten sind deshalb weiterhin in Papierform einzureichen. Die Zahl der elektronisch übermittelbaren Beteiligten wird im Laufe des Jahres 2012 nach Angaben der Finanzverwaltung schrittweise gesteigert werden.

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