Elektronische Übermittlung – Übergangsfrist
Die Finanzverwaltung hat sich nun doch entschlossen, für die zertifizierte Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen und Anmeldungen von Sondervorauszahlungen eine Übergangsfrist zu gewähren. Übergangsweise können die Anmeldungen und Anträge trotz Verpflichtung ab dem 01.01.2013 auch ohne Zertifikat versendet werden. Nach Aussage der Finanzverwaltung endet diese Übergangszeit am 31.08.2013. Es wird dennoch empfohlen, nicht zu lange mit der Registrierung zu warten und das erforderliche Zertifikat im ElsterOnline-Portal zu beantragen.
Auch das Bundeszentralamt für Steuern weist darauf hin, dass zwar zusammenfassende Meldungen ab dem 01.01.2013 authentifiziert übermittelt werden müssen. Auch hier wird aber für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 eine Übermittlung ohne Authentifizierung über den Formularserver www.formulare-bfinv.de zugelassen.