Elektronische Übermittlung ab 2013


Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, Anträge auf Dauerfristverlängerung, Anmeldungen der Sondervorauszahlung und Lohnsteueranmeldungen an die Finanzverwaltung ist ab dem 01.01.2013 nur noch mit elektronischem Zertifikat (Authentifizierung) möglich. Hier ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de erforderlich. Da zum Jahreswechsel eine Vielzahl von Registrierungen erwartet wird, sollte frühzeitig das erforderliche Zertifikat erreicht werden. Da eine Übermittlung ohne Registrierung ab dem 01.01.2013 nicht mehr möglich ist, kann bei nichtvorhandenen Zertifikaten unter Umständen die Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eingereicht werden. Hier muss der Unternehmer mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen.

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