Elektronische Steuerdatenübertragung
Verbände fordern eine Änderung bei der elektronischen Steuerdatenübertragung in einer gemeinsamen Eingabe vom 13.09.2011 an die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages. Nachteile für Steuerzahler sollen so beseitigt werden. Die Verbände fordern erstens eine klare gesetzliche Verpflichtung, auch den Steuerpflichtigen stets sowohl über Inhalt als auch Zeitraum der Meldung seiner Daten zu informieren. Außerdem sollen die Finanzämter Datenabweichungen nicht einfach hinnehmen dürfen, sondern sollten diese aufklären. Schreib- und ähnliche Fehler des Steuerpflichtigen müssen nachträglich korrigiert werden können.
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