Elektronische Rechnungsstellung


Die Finanzverwaltung hat nun ein BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht, die zum 01.07.2011 neu geregelt wurde. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass ein innerbetriebliches Kontrollverfahren dafür sorgen muss, die korrekte Übermittlung der Rechnungen sicherzustellen. Eine inhaltlich richtige Rechnung rechtfertigt die Annahme, dass bei der Übermittlung keine die Echtheit der Herkunft oder die Unversehrtheit des Inhalts beeinträchtigenden Fehler vorgekommen sind. Das bedeutet, dass die Rechnung weder ge- noch verfälscht oder auf andere Weise verändert wurde und der erbrachten Leistung entspricht. Die Anforderungen an das innerbetriebliche Kontrollverfahren haben sich an dieser Zielrichtung zu orientieren.
Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass elektronische Rechnungen in einem elektronischen Format aufzubewahren sind. Der Ausdruck und die Aufbewahrung in Papierform entspricht nicht den ordnungsgemäßen Aufbewa hrungspflichten (BMF vom 02.07.2012).

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