Elektronische Rechnung
Zwischenzeitlich wurde von der Finanzverwaltung ein BMF-Schreiben im Entwurf an diverse Verbände und Vertreter übersandt, das zum Thema elektronische Rechnungsstellung Aussagen der Finanzverwaltung enthält. Diesbezüglich werden jedoch Änderungen gefordert, die zur Klarstellung beitragen sollen. So fordert das IDW in einer Pressemitteilung vom 24.02.2012, dass zum Einen eine Änderung des Datenformats der elektronisch gespeicherten Rechnung bei unverändertem Inhalt nicht zu einem Verlust des Anspruchs auf Vorsteuerabzug führen kann. Auch das Kriterium der Lesbarkeit der auf Datenträgern gespeicherten elektronischen Rechnungen soll näher bestimmt werden. Sofern Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Unterlagen lesbar gemacht werden können, soll das Kriterium der Lesbarkeit erfüllt sein.