Elektronische Bilanz: Um ein Jahr verlängert


Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass sich das Land auf Bundesebene mit seiner Forderung nach einer verlängerten Übergangsfrist für die elektronische Bilanz durchgesetzt hat. Demnach wird die Frist zur Einführung der elektronischen Bilanz um ein Jahr verlängert. Erst Ende dieses Jahres werden die Vorschriften zur elektronischen Bilanz konkretisiert. Danach blieben den Betrieben nur wenige Wochen um ihr Buchungssystem umzustellen. Innerhalb dieser kurzen Zeitspanne ist eine Umstellung schwer zu realisieren. Die nun gewählte spätere Einführung der neuen Bilanz ermöglicht außerdem eine Pilotphase. Ausgewählte Betriebe könnten ein solches System vorerst testen, mögliche Fehlerquellen so schon vorab beseitigt werden. Damit wird die Anwendung der elektronischen Bilanz auf das Jahr 2012 verschoben.

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