Einordnung in Größenklassen nach der Betriebsprüfungsordnung
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Einstufung bzw. Umstellung auf die neuen Gewerbekennzahlen 2008 bekannt gegeben. Die diesbezügliche Liste ist dem BMF-Schreiben vom 05.08.2008 beigefügt. worden. Die Einstufung ist insbesondere wichtig, um die Prüfungsnotwendigkeit oder -häufigkeit festzustellen.
So werden große Betriebe entsprechend laufend geprüft, während Kleinstbetriebe nur aus besonderen Gründen und Veranlassung zur Prüfung herangezogen werden. Hinweis: In Einzelfällen und bei berechtigten Gründen kann jedoch immer eine Prüfung angeordnet werden.
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