Einordnung in Größenklassen nach der Betriebsprüfungsordnung

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Einstufung bzw. Umstellung auf die neuen Gewerbekennzahlen 2008 bekannt gegeben. Die diesbezügliche Liste ist dem BMF-Schreiben vom 05.08.2008 beigefügt. worden. Die Einstufung ist insbesondere wichtig, um die Prüfungsnotwendigkeit oder -häufigkeit festzustellen.

So werden große Betriebe entsprechend laufend geprüft, während Kleinstbetriebe nur aus besonderen Gründen und Veranlassung zur Prüfung herangezogen werden. Hinweis: In Einzelfällen und bei berechtigten Gründen kann jedoch immer eine Prüfung angeordnet werden.

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( 1 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von insgesamt 5 )
Loading...
Artikel wurde bisher 1.942 mal gelesen