Einkommensteuerveranlagung 2011


Nach einer Pressemitteilung der OFD Koblenz können Steuerzahler in diesem Jahr frühestens ab Mitte März mit ihrem Steuerbescheid rechnen. Grund dafür sind gesetzliche Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen. Die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zu Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen sind bis zu diesem Termin an die Finanzverwaltung zu liefern. Die Finanzämter können daher erst ab März die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen vornehmen. Der fertige Steuerbescheid wird nach Aussage der Finanzverwaltung nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landen.

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