Einkommensteuer-VZ bei Ehegatten


Die OFD Magdeburg hat sich zur Festsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen bei Ehegatten mit der Steuerklassenkombination III/V geäußert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Veranlagung 2009 vermehrt Fälle aufgetreten sind, in denen maschinelle Vorauszahlungen für Ehegatten mit dieser Steuerklassenkombination festgesetzt werden, obwohl ausschließlich dem Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte vorliegen. Dies hängt mit der grundlegenden Neuregelung der Vorsorgepauschale ab dem VZ 2010 zusammen. Die Vorsorgepauschale wird ab dem VZ 2010 nur noch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Im Rahmen der Veranlagung werden nur noch die tatsächlich geleisteten Versicherungsbeiträge berücksichtigt. Für Zwecke der Vorauszahlungen werden jedoch mindestens 1.500 EUR, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatte n 3.000 EUR, angesetzt. Darüber hinaus ist auch ein gesonderter Nachweis höherer Beiträge durch den Steuerpflichtigen möglich.
Sofern der Finanzverwaltung keine Daten aus bisherigen Steuererklärungen zur Verfügung stehen, könnten zu niedrige Ansätze bei der Berechnung der Einkommensteuervorauszahlung vorgenommen worden sein. Es sollte daher eine Anpassung der ggf. zu hoch festgesetzten Vorauszahlungen vorgenommen werden.

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